Begleitfahrzeuge

Beschreibung

Begleitfahrzeuge werden erforderlich wenn: Die Behördenauflagen aufgrund der Gesamtabmessungen des Transportzuges inkl. Ladung dies vorschreiben. Bordausrüstung / Sonderausstattung:
Autotelefon, Funkgerät, zusätzliches Handfunkgerät, 5 Leitkegel, 2 Varioblitzleuchten, 4 Warnflaggen, Warnweste, 4 aufstellbare Ständer, Höhenmeßgeräte, Maßband (20 m)

    Technische Daten

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Tel.: +49 40 75 27 90-0

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