Begleitfahrzeuge
werden erforderlich wenn:
die Behördenauflagen aufgrund der Gesamtabmessungen des Transportzuges inkl. Ladung dies vorschreiben.
Bordausrüstung / Sonderausstattung:
Autotelefon, Funkgerät, zusätzliches Handfunkgerät, 5 Leitkegel, 2 Varioblitzleuchten, 4 Warnflaggen, Warnweste, 4aufstellbare Ständer, Höhenmeßgerät, Maßband (20 m)



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